Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - A

Abschlußgebühr

Mit Abschluß eines Bausparvertrages wird eine Abschlußgebühr fällig. Sie beträgt je nach Tarif 1,0 oder 1,6 Prozent der Bausparsumme und wird von den ersten Sparraten abgezogen oder separat vom Bausparer gezahlt. Eingehende Zahlungen werden bei den meisten Instituten zunächst auf die Abschlußgebühr angerechnet.

Die Abschlußgebühr wird bei einigen Tarifen erstattet, wenn der Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichtet, z.B. wenn nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Bausparvertrages auf das Bauspardarlehen verzichtet wird.


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