Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - A

Anbau

Als Wohnungsbau durch Ausbau gilt auch der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind, zur Anpassung an veränderte Wohngewohnheiten.

Unter Erweiterung eines bestehenden Gebäudes ist das Schaffen von Wohnraum durch Aufstockung des Gebäudes oder durch Anbau an das Gebäude zu verstehen.

Für die Herstellung von Ausbauten, Erweiterungen kann die Eigenheimzulage im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes in Anspruch genommen werden, wenn sowohl der Ausbau oder die Erweiterung, als auch die Wohnung, an der die Maßnahme durchgeführt worden ist, zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.


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