Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - A

Auflassung

Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet und sichert den Rechtsanspruch auf Eintragung des Eigentumswechsels. Die Auflassung wird notwendig, da zwischen Einigung und Eintragung des Eigentumsübergangs eine zeitliche Differenz vorherrscht. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken zusammen den Eigentumsübergang.


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