Baufinanzierungslexikon

  A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   R   S   T   U   V   W   Z  

Buchstabe - B

Baujahr

AussenanlagenAls Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung.

Bei Gebäuden, die durch Schäden teilweise unbenutzbar geworden waren und wiederhergestellt wurden, gilt das Jahr der ursprünglichen Errichtung, bei total zerstörten und wiederaufgebauten Gebäuden das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.

Das Baujahr der Wohneinheiten wird vom Baujahr des Gebäudes abgeleitet.


HomeHome

EnzyklopädieZurück
SiteService.delast update 25.03.2024