Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - D

Darlehenszusage

Die Darlehenszusage des Kreditinstituts bestätigt das Zustandekommen des Darlehensvertrages. Sie basiert auf einem Darlehensantrag des potentiellen Darlehensnehmers. Die von einem Kreditinstitut allgemein angebotenen Darlehen sind selbst noch kein Angebot auf Abschluß eines Darlehensvertrages.

Die Darlehenszusage für eine Objektbeleihung setzt eine Beleihungsprüfung des Objektes und eine Prüfung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers voraus. Bei Personaldarlehen kommt es ausschließlich auf das Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung an.


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