Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - D

Dauermietvertrag

Ein Dauermietvertrag ist dadurch gekennzeichnet, daß das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters ausgeschlossen ist. Dauermietverträge wurden seit 1953 von (früher gemeinnützigen) Wohnungsunternehmen abgeschlossen. Aber auch Wohnungsbaugenossenschaften bieten ihren Mitgliedern Dauermietverhältnisse an.

Bei einem Verkauf der Wohnung muß der Käufer als künftiger Vermieter in diesen Mietvertrag eintreten. Der Dauermietvertrag bietet den Mietern einen optimalen vertraglichen Kündigungsschutz, der weit über den des gesetzlichen Mieterschutzes hinausgeht.


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