Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - D

Disagio

Zinsvorauszahlung, die vom Darlehensnominalbetrag abgezogen wird, mindert den auszuzahlenden Darlehensbetrag.

Im Gegenzug senkt die Bank den laufend zu zahlenden Nominalzins. Ein Disagio kann für Kapitalanleger steuerlich interessant sein. Es gehört zu den Geldbeschaffungskosten, die als Werbungskosten sofort absetzbar sind. Disagio ist für Eigennutzer aus steuerlicher Sicht nicht interessant.

Wenn ein bestimmter auszuzahlender Betrag zur Deckung des Finanzierungsbedarfs benötigt wird, muß ein entsprechend höherer Darlehensnominalbetrag aufgenommen oder entsprechend mehr Eigenkapital eingesetzt werden, wenn ein Disagio in Anspruch genommen werden soll.

Am Ende der Zinsbindungsfrist kann aufgrund des höheren Darlehensnominalbetrages die höhere Restschuld ein höheres wirtschaftliches Risiko durch evtl. sehr viel höheres Zinsniveau und einer dadurch höheren monatlichen Belastung bedeuten.


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