Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - G

Gesamtschuldner

sind alle Darlehensnehmer eines Darlehens. ein jeder Gesamtschuldner wird unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank hat dabei die Möglichkeit der frien Wahl des von ihr in Anspruch genommenen Gesamtschuldners, sie darf die Leistung jedoch nur einmal verlangen.


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