Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - G

Güterstand

Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtliche Beziehung zwischen Ehepartnern. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Weitere Güterstände sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Diese müssen aber durch einen Ehevertrag ausdrücklich vereinbart werden.


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