Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - H

Haushaltspauschale

Pauschal angesetzter Betrag zum Bestreiten des normalen Lebensunterhalts. Hierfür sind folgende Mindestsätze (Haushaltspauschalen, Sockelbeträge) festgesetzt:

  • 1-Personen-Haushalt € 750,00
  • 2-Personen-Haushalt bei gesamtschuldnerischer Haftung € 1.000,00
  • je unterhaltspflichtiger Person € 150,00

Für eine vierköpfige Familie bedeutet das, daß monatlich mindestens € 1.300,00 für den Lebensunterhalt verbleiben müssen. Werden die Pauschalen nicht erreicht, kann eine Beleihung ausnahmsweise dennoch möglich sein, wenn andere günstige Umstände dafür sprechen.
Bei höheren Einkommen sind besondere Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.


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