Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - I

Instandhaltung

Beseitigung kleinerer Objektschäden, die durch übliche und verbrauchsbedingte Abnutzung eintreten. Dazu gehören insbesondere regelmäßige Schönheitsreparaturen und kleinere Reparaturen an der Installation. Instandhaltungskosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Im Wohnungseigentumsrecht ist die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung begrifflich soweit von besonderer Bedeutung, als derartige Maßnahmen von den Wohnungseigentümern durch Mehrheitsbeschluß beschlossen werden. Darüberhinausgehende Maßnahmen oder bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums bedürfen eines einstimmigen Beschlusses.


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