Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - I

Instandhaltungsrücklage

entspricht der Instandhaltungsrückstellung. Stellt die finanzielle Vorsorge für die Beseitigung auftretender Schäden oder Mängel dar und empfiehlt sich somit für jeden Eigentümer.

Beim Wohnungseigentum gehört die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage zur ordnungsgemäßen Verwaltung und somit zum Aufgabenbereich des Verwalters. Jeder Eigentümer ist vepflichtet, sich an der Bildung der Rücklage zu beteiligen. Über die Höhe (DM je Quadratmeter je Jahr) entscheidet jährlich die Wohnungseigentümerversammlung. Häufig wird zur Ermittlung die sogenannte "Petersche Formel" herangezogen:

(Gesamt-Baukosten x 1,5 x 65) : (80 x Gesamtfläche x 100)


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