Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - K

Kostenschätzung

Die Kostenschätzung wird vom Architekten vorgenommen und dient zur ungefähren Ermittlung der Gesamtkosten gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und bildet die Basis für den Finanzierungsplan und ist meist nur eine grobe Kostenprognose.


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