Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - L

Landesverbürgte Darlehen

Der Staat fördert den Wohnungsbau außer durch steuerliche Maßnahmen, zinsgünstige Darlehen und laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) auch durch Bürgschaften.

Die meisten Förderungsarten, so auch die Bürgschaften sind an bestimmte Einkommensgrenzen und andere Voraussetzungen gebunden und ggf. von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Auskünfte erteilen die Ämter für Wohnungswesen, Stadt- und Kreisverwaltungen und die Bürgschaftsbanken.


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