Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - N

Negativbescheinigung

Gemeinden steht grundsätzlich an allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, welches keiner Eintragung im Grundbuch bedarf.

Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, daß entweder kein Vorkaufsrecht besteht oder das Recht nicht ausgeübt wird.


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