Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - N

Nichtabnahmeentschädigung

Entspricht dem Entgelt, das bei Nichtabnahme (Abnahmeverpflichtung) des Darlehens zu zahlen ist.

Die Nichtabnahmeentschädigung dient dem Ausgleich des Aufwandes, der der Bank dadurch entstanden ist, daß sie die für das Darlehen vorgesehenen Geldmittel bereits beschafft hatte. Diese Entschädigung ist wie eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen.


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