Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - N

Notarbestätigung

Ist eine schriftliche Erklärung des Notars gegenüber dem Darlehensgeber, daß der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld im Grundbuch keine weiteren Anträge beim zuständigen Grundbuchamt entgegenstehen (Rangattest). Die Notarbestätigung erlaubt die vorzeitige Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist, da der Notar mit dieser Bestätigung die Gewähr für den rangrichtigen Ablauf übernimmt.


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