Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - R

Rangrücktritt

Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein Grundpfandrechtsgläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläbigers freiwillig verändern. Ein Rangrücktritt ist beispielsweise erforderlich, wenn ein Wohnrecht (wertmindernd) im Grundbuch eingetragen ist und somit den Beleihungswertvorschriften der Bank entgegensteht.


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