Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - R

Restschuldversicherung

(Abkürzung RSV). Eine Restschuldversicherung ist eine zusätzliche Absicherung. Der Kreditnehmer hat die Möglichkeit sein Darlehen über verschiedene Tarife z.B. gegen Ableben, Unfall oder Krankheit abzusichern. Die Versicherungsgesellschaft begleicht in der Regel im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Darlehens, bzw. leistet zusätzliche Dienstleistungen wie Unfall- oder Krankenversicherungen.


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