Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - W

Wohnrecht

kann zur Sicherung eines Anspruchs, ein Gebäude ganz oder teilweise unter Ausschluß des Eigentümers zu nützen, als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen werden. Der Eintrag wirkt gegen jeden zukünftigen Erwerber (§ 1093 BGB).


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