Baulexikon
Definition landwirtschaftlicher Bau

landw. BauErrichtung von Hoch- und Tiefbauten, die überwiegend landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen, Gärtnerei- oder Fischereizwecken dienen.

Zum landwirtschaftlichen Hochbau zählen zum Beispiel Scheunen, Silos, Ställe und Garagen für Traktoren, in der Regel jedoch nicht Wohnhäuser zur Unterbringung von landwirtschaftlichen Arbeitskräften oder des Leiters des landwirtschaftlichen Betriebes.

Verfügt ein Gebäude sowohl über Wohn- als auch über Nutzfläche (zum Beispiel Wohnungen und Stallungen unter einem Dach), so wird es nur dann dem landwirtschaftlichen Bau zugeordnet, wenn die Nutzfläche überwiegt.

Zum landwirtschaftlichen Tiefbau rechnen zum Beispiel Entwässerungsanlagen und sonstige Wasserbauten, die besonders der Intensivierung der Landwirtschaft dienen.


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