Baulexikon
Definition Wohngebäude

WohngebäudeGebäude, die überwiegend, das heißt zu mehr als 50% für Wohnzwecke bestimmt sind (z.B. Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Apartmenthaus, Wohnheim, Ferienhaus). Zu den Wohngebäuden zählen auch gemischt genutzte Gebäude, sofern die Wohnungen überwiegen (z.B. Büros und Geschäfte im Erdgeschoß, Wohnungen in den Obergeschossen). Auch Wochenend-, Ferien- und Sommerhäuser rechnen zu den Wohngebäuden.

Dient das Gebäude im Bereich der Gemeinschafts- und Anstaltsunterkunft ausschließlich administrativen beziehungsweise gewerblichen Zwecken oder sind dort nur Personen ohne eigene Haushaltsführung untergebracht, so wird es zu den Unterkünften gerechnet, ebenso Gebäude mit nur einer oder zwei Freizeitwohneinheiten, deren Gesamtwohnfläche weniger als 50 qm beträgt.
Die Begriffe Wohngebäude und Wohnbauten sind inhaltlich identisch.


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