Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - A

Abschreibung

Abschreibung nennt man den Betrag bzw. die Methode zur Ermittlung der durch die Nutzung eingetretenen Wertminderung. Fast jedes Wirtschaftsgut unterliegt Abnutzungen und hat deshalb nur eine bestimmte Nutzungsdauer (vorgegeben durch sog. AfA-Tabellen).

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes werden auf diese gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt (Absetzung für Abnutzung = AfA ) und so der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt.

Der Abschreibungsbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt mehrere Abschreibungsmethoden, z.B. die lineare Abschreibung , die degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung. Die Wahl der Abschreibungsmethode ist von der Abschreibungsursache (Gebrauchs- oder Zeitverschleiß) abhängig.


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