Baufinanzierungslexikon

  A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   R   S   T   U   V   W   Z  

Buchstabe - B

Bausparguthaben

Das Bausparguthaben wird vom Bausparer durch Ansparen selbst erwirtschaftet. Zur Sparleistung kommen die Zinsen, die in der Regel niedriger als bei anderen Anlageformen sind. Darüber hinaus sind, falls bestimmte Bedingungen erfüllt werden, staatliche Zuschüsse möglich.

Bausparen ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung niedrig, fest vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist.

Durch Abschluß eines Bausparvertrages wird man Mitglied einer Zweckspargemeinschaft. Mit der Sparphase, einer Leistung des Bausparers zugunsten der Gemeinschaft, erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form des besonders zinsgünstigen Bauspardarlehens.

Wofür Bauspardarlehen verwendet werden können, ist im Bausparkassengesetz geregelt. Wichtigster Verwendungszweck ist der Erwerb von Wohneigentum durch Bau oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Zulässige Verwendungen sind auch Aus- und Umbauten, Modernisierungen, Umschuldungen und der Erwerb von Altenwohnrechten.


HomeHome

EnzyklopädieZurück
SiteService.delast update 25.03.2024