Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - E

Eigentumswohnung

Eigentum an einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Das Wohnungseigentumsgesetz eröffnet die Möglichkeit, Eigentum an Wohnungen innerhalb eines bestehenden oder noch zu errichtenden Wohngebäudes zu begründen.

Das Eigentum an jeder Wohnung ist ein Sondereigentum, das untrennbar mit Miteigentumsanteilen am Gemeinschaftseigentum verbunden ist.

- Wohnungseigentum
Rechtliche Bezeichnung für die Eigentumswohnung. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Mieteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.

- Teileigentum
Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit einem Mieteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört (z.B. Läden, Praxisräume, Garagen).

- Teilungserklärung
Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, ein Grundstück in Wohnungs- bzw. Teileigentum zu teilen (Bildung von Mit- und Wohnungs- bzw. Teileigentum).

- Gemeinschaftsordnung
Die Verfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie behandelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander und zum Verwalter. Sie kann Bestandteil der Teilungserklärung, aber auch eine besondere Urkunde sein.


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