Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - E

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören zu den sieben verschiedenen Einkunftsarten, die das Einkommensteuergesetz (§ 21 EStG) kennt. Es handelt sich um Überschußeinkommen, die sich aus der Saldierung von Einnahmen und Werbungskosten ergeben und die aus Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen und anderen Immobilien (z.B. Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds) stammen, soweit sie nicht Bestandteil des Betriebsvermögens sind.

Die genannte Einkunftsart umfaßt vor allem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von

- bebauten und unbebauten Grundstücken
- Gebäuden und Gebäudeteilen
- Wohnungs- und Teileigentum.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind auch jene

- durch Verpachtung von Mineralgewinnungsrechten und
- aus Erbbaurechtsverträgen

erzielten Einkünfte.

Nicht zu den besagten Einkünften gehört ab 1987 der Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus sowie der Nutzungswert einer ganz oder teilweise unentgeltlich überlassenen Wohnung, es sei denn, die Besteuerung des Nutzungswertes wurde im Rahmen der großen Übergangsregelung beibehalten.


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