Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - G

Grundschuld

Stellt das Grundpfandrecht dar, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Die Grundschuld berechtigt den Darlehensgeber, das Grundstück im Falle der Zwangsvollstreckung zu verwerten. Die Grundschuld kennt im Gegensatz zur Hypothek keine Bindung an eine persönliche Forderung und stellt eine unbedingte Zahlungsverpflichtung für das Grundstück dar.

Durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner wird die Bindung zur Forderung hergestellt. Die Vorteile der Grundschuld gegenüber der Hypothek liegen in ihrer rechtlichen Ausgestaltung: Konditionenanpassungen, Umschuldungen, Abtretungen sowie Nachbelastungen sind mit weniger Aufwand und Kosten verbunden.


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