Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - K

Kostenberechnung

Das zweite Glied innerhalb der Kostenermittlung ist die Kostenberechnung. Sie wird ebenfalls vom Architekten vorgenommen und dient der Ermittlung der angenäherten Gesamtkosten gemäß der HOAI.

Die Kostenberechnung ist die Entscheidungsgrundlage zur Ausführung des Bauwerks und die Grundlage für die erforderliche Finanzierung.

Im Gegensatz zur Kostenschätzung ist die Kostenberechnung eine verbindliche Unterlage. Sie dient außerdem dazu, das Honorar des Architekten zu bestimmen. Letzteres müssen Sie allerdings vertraglich vereinbaren.


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