Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - L

Lastenzuschuß

Wohngeld kann auch dem Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt werden. Diese Form von Wohngeld, genannt Lastenzuschuß, ist im Wohngeldgesetz geregelt und hängt von drei Faktoren ab: dem Einkommen, der Belastung durch das Eigenheim und der Anzahl der Familienmitglieder. Wohngeld als Lastenzuschuß gibt es für Eigentümer:

- eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
- einer Kleinsiedlung,
- einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
- einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnanteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann,
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts.

Voraussetzung für den Lastenzuschuß ist, daß der Inhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.


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