Baufinanzierungslexikon

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Buchstabe - R

Rücktritt vom Darlehensvertrag

Ist eine Erklärung der Bank zur Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages. Der Rücktritt wird ausgeführt, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder nachträglich Informationen erlangt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr rechtfertigen. Die Bank kann in diesem Fall Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. (Nichtabnahmeentschädigung )


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